Menschenrechte

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“

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Zeichnung: Karin Fasching

Im Dezember vor 70 Jahren wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet. In 30 Artikeln wird darin dargelegt, dass jeder Mensch die gleichen Rechte hat, „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“.

In Artikel 30 wird das Recht auf einen sicheren Ort zum Leben verankert. Heute nennt man das Asylrecht. Die UN-Menschenrechtscharta war eine Reaktion auf das, was die Welt in den 1930er- und 1940er-Jahren erschütterte – der Holocaust, die globalen Fluchtbewegungen, die Ausbeutung von Menschen (Zwangsarbeit), das Absperren vieler Grenzen. Leider ist die Erklärung der Menschenrechte völkerrechtlich nicht verbindlich, und daher sind sie nicht einklagbar.

Das ist ein großes Manko, wenn man sich umsieht, was heute so passiert – auch in Europa. Geflüchtete hinter Stacheldraht in Ungarn, Gegenden, in denen man Hunde auf Flüchtlinge hetzt – zuletzt wurden solche Berichte aus dem Grenzgebiet von Bosnien und Kroatien veröffentlicht. Selbst habe ich solch eine Geschichte von einer heute Neunjährigen aus Afghanistan gehört. Auf sie hat die Polizei, als sie mit ihrer Familie und anderen Geflüchteten im Freien in Bulgarien schlief, Hunde gehetzt, sie wurde gebissen und gerät nun in Panik, selbst wenn sich mein 2,5 Kilo leichter Minihund ihr nähert.

Die UN-Menschenrechtscharta war eine Reaktion auf das, was die Welt in den 30er-
und
40er-Jahren erschütterte – Holocaust,
globale Fluchtbewegungen, Ausbeutung …

In Libyen werden Menschen auf der Flucht, die dort stranden, teils versklavt, teils vegetieren sie in Lagern ohne ausreichend Nahrung und ohne medizinische Versorgung vor sich hin und sehen zu, wie andere sterben. In Italien werden Geflüchtete als Erntehelfer ausgebeutet. Und aus verschiedenen Ländern – Schweden, Deutschland, Österreich – werden permanent Geflüchtete nach Afghanistan zurückgeflogen.

Und das, obwohl zum Beispiel das österreichische Außenministerium für Afghanistan eine Sicherheitswarnung der Stufe sechs ausspricht. „Im ganzen Land besteht das Risiko von gewalttätigen Auseinandersetzungen, Raketeneinschlägen, Minen, Terroranschlägen und kriminellen Übergriffen einschließlich Entführungen, Vergewaltigungen und bewaffneter Raubüberfälle“, beschreibt das Ministerium auf seiner Website die Situation in Afghanistan. Und zur Reisewarnung Stufe sechs wird erläutert: Vor Reisen in dieses Land werde gewarnt, Österreicher, die sich in dem betreffenden Land aufhalten, werden ersucht, sich mit Vertretungsbehörden in Verbindung zu setzen, und es wird empfohlen, das Land zu verlassen. „Ursachen: (bürger)kriegsähnliche Zustände, verhängtes Kriegsrecht, Krieg, Bürgerkrieg.“

All das sollte man bedenken, wenn man gutheißt, wie europäische Länder – inklusive Österreich – derzeit mit Geflüchteten umgehen. Im Rückblick wird beklagt, dass Menschen sterben mussten, weil man ihnen eine sichere Zuflucht verweigerte. Und heute schieben demokratische Länder in ein Land im Krieg ab. Wider besseren Wissens. Oft wird dann betont, es gebe ja rechtskräftige negative Asylbescheide.

Womit das nächste Problemfeld skizziert ist: NGOs können Fälle um Fälle schildern, in denen Asylverfahren nicht so abgelaufen sind, wie sie nach der Intention des Asylrechts ablaufen sollten. Geflüchteten wird oft pauschal abgesprochen, die Wahrheit zu sagen, „unglaubwürdig“ ist einer der meistgebrauchten Begriffe in negativen Bescheiden. Die über 40-prozentige Korrekturquote durch das Verwaltungsgericht spricht hier auch eine klare Sprache. Doch selbst so manche Entscheidung dieser Ebene ist nicht nachvollziehbar und führt zu Deportationen.

Doch es geht um Menschen und deren Leben. Österreich und Europa sollten sich wieder darauf besinnen, im Geist der UN-Menschenrechtskonvention zu agieren. 

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