Kein Kavaliersdelikt: Der gelbe „Ungeimpft“-Stern

Seit Monaten sind sie ein Ärgernis: Die gelben „Judensterne“ der Nazis, versehen mit der Aufschrift „Ungeimpft“, bei Demonstrationen gegen Covid-Präventionsmaßnahmen von manchen Kundgebungsteilnehmern am Revers oder Ärmel getragen. Nun wurden zwei Männer nach dem Verbotsgesetz verurteilt.

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Vergleiche mit der NS-Zeit sind in der immer noch andauernden Pandemiezeit sehr en vogue. Staatliche Maßnahmen zur Eindämmung des Virus werden mit den Freiheitseinschränkungen durch die Nationalsozialisten gleichgestellt. Das führt zu inakzeptablen Slogans wie „Impfen macht frei“, aber eben auch zu den wiederholt bei Kundgebungen auftauchenden „Judensternen“. Experten, aber auch IKG-Präsident Oskar Deutsch wiesen mehrmals darauf hin, dass solche Vergleiche insoferne problematisch sind, als sie die Schoa verharmlosen und damit auch antisemitisch sind. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka forderte, diese unpassenden Gleichsetzungen unter Strafe zu stellen und regte eine Novellierung des Verbotsgesetzes an.

Wie der heutige Tag zeigte, kann das Verbotsgesetz, das die gröbliche Verharmlosung des Nationalsozialismus unter Strafe stellt, hier aber bereits in seiner bestehenden Fassung zur Anwendung kommen. Ein 34jähriger Wiener und ein 50jähriger Burgenländer wurden nämlich für das Tragen von aus Filz selbst gebastelten „Ungeimpft“-Sternen nach dem Verbotsgesetz verurteilt. Die befreundeten Männer erhielten eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten und eine Probezeit von drei Jahren.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, die Entscheidung ist aber auch schon so ein wichtiges Signal: Von nun an muss jedem, der meint, sich hier mit den jüdischen Verfolgten der Nazis gleichzusetzen, klar sein, was er da tut. Es mag schon sein, dass man, um auf das Unrecht, das einem vermeintlich angetan wird, öffentlich aufmerksam zu machen, nach Mitteln sucht, um maximale Sichtbarkeit zu erreichen.

Dass all die Vergangenheitsbewältigung und Bewusstseinsarbeit nun allerdings dazu geführt hat, dass die Schoa als Referenzrahmen für das maximal Böse herangezogen und für verschiedenste Zwecke missbraucht wird, ist grotesk. Nicht nur die Coronamaßnahmengegner und -gegnerinnen bedienen sich dieser Symbolik, in der Vergangenheit taten dies zum Beispiel auch schon Tierschützer und -schützerinnen. Hier braucht es nun eine neue Runde Aufklärung, die klar macht, dass durch solche Vergleiche eben der Holocaust verharmlost wird, die Opfer von damals herabgewürdigt werden.

Es gehe nicht um Covid-Präventionsmaßnahmen und das Recht, dagegen zu demonstrieren, machte der Staatsanwalt in dem Verfahren, Martin Ortner, klar. Der 1941 eingeführte „Judenstern“ sei aber ein Zeichen des Vernichtungswillens gegen Juden gewesen. Die beiden Angeklagten seien Erwachsene, es müsste ihnen bewusst gewesen sein, dass sie einen Vergleich zwischen Juden unter dem Nationalsozialismus und Ungeimpften heute ziehen. „Infantilisierende Erklärungen“ wie ein Unwissen der Angeklagten wolle er nicht zulassen, sagte er.

Einer der beiden Männer meinte bei dem Prozess, „nicht nachgedacht“ zu haben. Er habe aufzeigen wollen, dass er sich unterdrückt gefühlt und angesichts einer möglichen Einführung von 2G am Arbeitsplatz (also der Notwendigkeit geimpft oder genesen zu sein) um seinen Job gefürchtet habe. Im Gegensatz zu Juden und Jüdinnen in der NS-Zeit hätte er die Situation aber ändern können, indem er sich impfen hätte lassen, räumte er auf die entsprechende Frage des Richters ein. Beide Männer erklärten sich schließlich einerseits „nicht schuldig“, sagten aber auch, ihr Verhalten tue ihnen „extrem leid“ und sie würden in Zukunft keine „Judensterne“ mehr tragen.

Das heutige Urteil führt im besten Fall dazu, dass Menschen künftig besser nachdenken, wie weit sie gehen, um auf ihre vermeintliche Unfreiheit aufmerksam zu machen. Es schafft hoffentlich ein Bewusstsein dafür, dass Vergleiche mit der NS-Zeit in vielen Fällen nicht nur nicht passend, sondern auch nicht zulässig sind. Und, das wäre mein Wunsch: Vielleicht lehrt es auch Polizisten und Polizistinnen, hier mehr hinzuschauen. Denn nein, sich mit einem gelben „Ungeimpft“-Stern selbst als (vermeintliches) Opfer zu markieren, das ist kein Kavaliersdelikt.

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