Was ist Verboten, was ist erlaubt?

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Der Halacha kennt klare Regeln, was an körperlichen Eingriffen erlaubt ist und was nicht. Ein kleines wina-Lexikon – mit Unterstützung von Gemeinderabbiner Schlomo Hofmeister.

Wer sich an die Halacha, das jüdische Religionsgesetz, hält, darf sich nicht tätowieren oder eine Schönheitsoperation nur deshalb vornehmen lassen, um einem Schönheitsideal zu entsprechen. Sich die Ohren stechen zu lassen, ist aber beispielsweise erlaubt, erläutert Gemeinderabbiner Schlomo Hofmeister.

Grundsätzlich gilt:

Der Umgang mit dem eigenen Körper soll respektvoll sein – und dazu beitragen, die Gesundheit zu fördern beziehungsweise zu erhalten. Geht es nach der Halacha, ist also ein Zuviel an Fett und Zucker oder ein Zuviel an Sport, etwa Spitzensport, nicht angeraten. Nämliches gilt für Alkohol- und Medikamentenmissbrauch. Andererseits ist auch ein Zuwenig an Bewegung nicht gut. Es geht immer um das richtige Maß. Was aber ist nun gemäß Halacha konkret erlaubt und was verboten? Hier ein kurzes Glossar. Wobei grundsätzlich gilt: Dort, wo es um das individuelle Ermessen geht, empfiehlt das Rabbinat stets die Rücksprache mit einem Rabbiner.

Abtreibung: So lange das Kind nicht geboren ist, steht immer die Gesundheit der Mutter im Vordergrund. Hier muss abgewogen werden.

Alkohol-, Fett- und Zuckerkonsum: Was der Gesundheit abträglich ist, sollte vermieden werden. Hier macht es die richtige Menge aus.

Branding: Nicht erlaubt, weil es als Körperverstümmelung gilt.

Drogen- und Medikamentenmissbrauch: ist verboten. Sind Medikamente medizinisch indiziert, sollen sie natürlich eingenommen werden.

Einäscherung: Die Verbrennung des Körpers nach dem Tod ist nicht erlaubt. „Der Körper des Verstorbenen ist nicht nur eine leblose Hülle, es bleibt die Verpflichtung, ihn mit dem gleichen Respekt zu behandeln wie den eines Lebenden.“ Auf der anderen Seite kennt das Judentum die künstliche Mumifizierung nicht.

Hormoneinnahme: Wenn medizinisch indiziert, in Ordnung. Wenn es darum geht, den Körper zu verändern, jedoch nicht erlaubt.

Künstliche Fingernägel: sind gestattet.

Obduktion: Die Zerstückelung von Toten ist nicht erlaubt. Die Obduktion ist daher problematisch, manchmal aber unvermeidbar, wenn eine solche vom Staat angeordnet wird.

Organspende: Wenn es einen konkreten Bedarf gibt (Lebensrettung), in Ordnung. Präventive Entnahme von Organen, die dann gelagert werden, bis sie vielleicht jemand braucht, ist untersagt.

Tätowierung & Permanent Make-up: nicht erlaubt.

Piercings: erlaubt, wenn es sich im Rahmen der gesellschaftlichen Konvention bewegt. Gestochene Ohren (im Bereich der unteren Ohrläppchen) sind hier also in Ordnung, Zungenpiercings dagegen nicht. In Indien ist beispielsweise auch Nasenschmuck kulturell akzeptiert.

Schönheitsoperationen: nicht erlaubt, es gibt aber Ausnahmen, wenn die Gesundheit ohne einen solchen Eingriff leidet. Hier werden auch psychische Probleme schlagend.

Zahnspangen: erlaubt, wenn sie positiven Einfluss auf die Zahngesundheit haben.