Schon seit Jahrzehnten, aber extrem häufig oder gar systematisch seit dem 7. Oktober 2023, wird Israel in einem Atemzug mit Horrorausdrücken wie „Völkermord“, „Kriegsverbrechen“, „Aushungern“, „ethnische Säuberung“, „Apartheid“ genannt. Die Wirkung ist wie in der Werbung: Ob eine Aussage stimmt oder nicht, ist ziemlich egal – wichtig ist, dass man sie oft genug wiederholt, dann bleibt in den Köpfen etwas hängen. Vielleicht fühlen Sie, liebe Leserin, lieber Leser, dass schon allein vom laienhaften Menschenverstand her zum Beispiel das mit dem „Völkermord“ nicht stimmen kann – anders als der Gazakrieg ist „Völkermord“ ja etwas, das die Betroffenen (etwa die Juden in der Nazizeit oder die Tutsi in Ruanda) nicht stoppen können; und wieso hat sich, wenn Israel doch angeblich die Palästinenser eliminieren will, deren Zahl im Gazastreifen in der Zeit der israelischen Kontrolle mehr als verdreifacht? Wenn Sie dieses Gefühl mit Substanz unterfüttern wollen, wenn es Sie danach verlangt, endlich durch den Verleumdungsnebel zu den klaren Fakten und Rechtslagen hingeführt zu werden, dann nehmen Sie das Buch Der andere Krieg – Wie das Völkerrecht gegen Israel missbraucht wird von Florian Markl als Wegweiser zur Hand.
In den Worten des Autors: „Ich will, kurz gesagt, die Leser über Fragen informieren, mit denen sie im täglichen Nachrichtenkonsum oder in Kaffeepausendiskussionen mit Arbeitskollegen konfrontiert sind, mit denen sie sich aber nicht selbst näher beschäftigt haben.“ Keine Angst, es ist zwar ein Sachbuch voller Fallanalysen und juristischer Tüfteleien, aber die Kombination aus wissenschaftlicher Schärfe, eleganter Sprachkraft und Verständlichkeit macht es zu einer fesselnden Lektüre. Man legt es nicht aus der Hand, weil man auf jeder Seite Erkenntnisse gewinnt.
„Ich will die Leser über Fragen informieren, mit
denen sie im täglichen Nachrichtenkonsum
oder in Kaffeepausendiskussionen mit Arbeitskollegen
konfrontiert sind, mit denen sie sich
aber nicht selbst näher beschäftigt haben.“
Eine völkerrechtliche Waffe, die gegen Israel geschmiedet wurde, ist etwa die Behauptung, der Gazastreifen sei von Israel „besetzt“ gewesen, auch nachdem die israelische Armee das Gebiet im Sommer 2005 verlassen hatte. Das Recht, sich gegen die Hamas militärisch zu wehren, wird Israel mit der Behauptung abgesprochen, Artikel 51 der UN-Charta erlaube einem Staat die Selbstverteidigung nur, wenn er von einem anderen Staat angegriffen werde.
Die obsessiv israelfeindliche „UN-Sonderberichterstatterin für die besetzten Gebiete Palästinas“ Francesca Albanese, die in dem Buch mehrfach erwähnt wird, leitet daraus ab, dass Israels Krieg gegen die Hamas unrechtmäßig wäre, weil erstens ein Besatzer von vornherein kein Recht auf Selbstverteidigung habe und zweitens die Hamas ein nichtstaatlicher Akteur sei. Unfug, sagt und belegt Markl, auch das sind Beispiele dafür, wie das Völkerrecht verbogen wird, um Israel an den Pranger zu stellen. Der Gazastreifen war seit 2005 nicht besetzt, denn „ohne ,boots on the ground‘ […] gibt es keine Besatzung“. Und in Wahrheit ist „mit keinem Wort […] in Artikel 51 der UN-Charta davon die Rede, dass der bewaffnete Angriff von einem Staat ausgeführt werden müsse“.
Besonders rufschädigend für Israel, weil omnipräsent und zur täglichen Praxis geworden, ist der fahrlässige bis böswillige Umgang mit den „Opferzahlen“ durch Medien, NGOs oder die UNO. Kaum beachtet wird der Umstand, dass alle Zahlen von der Hamas in die Welt gesetzt werden, weil es gar keine andere Quelle gibt. Von der Hamas veröffentlichte Opferlisten samt Angaben über Alter und Geschlecht stecken, wie Markl aufzeigt, voller Unstimmigkeiten. Und wenn die Hamas dabei so tut, als würden bei den Kampfhandlungen nur Zivilisten getötet, ist das zwar grotesk, aber die Medien spielen mit. „In nur sechzehn Prozent der Berichte wurde darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Gesamtopferzahl nicht zwischen Kämpfern und Zivilpersonen unterschieden wurde […]. Damit wurde das Narrativ von absichtlichen israelischen Angriffen auf Zivilisten und von unverhältnismäßiger Gewaltanwendung gegen die Zivilbevölkerung untermauert […]. Die Medien reproduzierten also nicht nur Hamas-Propaganda, sondern behandelten diese als weitaus glaubwürdiger als israelische Angaben.“
Außer Zweifel steht, dass im Gazastreifen sehr viele Zivilpersonen getötet wurden. Doch die Vorstellung, jeder militärische Angriff, bei dem Zivilpersonen zu Schaden kommen, sei ein „Kriegsverbrechen“, entbehrt jeder Grundlage. Das Kriegsrecht erlaubt ausdrücklich Angriffe auf zivile Einrichtungen, also etwa auch auf Wohn-, Krankenhaus- oder Schulgebäude, wenn diese, wie es die Hamas methodisch getan hat, vom Feind für militärische Zwecke genutzt werden. Markl dokumentiert, dass etwa eine Organisation wie Amnesty International, die zu Unrecht als moralische Instanz gilt, von „vernichtenden Beweisen für Kriegsverbrechen“ Israels sprach, ohne über relevante Informationen verfügen zu können und ohne auch nur elementare Fragen über die Berechtigung militärischer Handlungen zu stellen.
Die vielen aufklärenden Informationen und Überlegungen, die Markl vorlegt, sind eigentlich erschütternd. Wie lächerlich, aber zugleich wie umfassend ist doch die Dämonisierung Israels! Schlusswort des Autors: „Wenn Sie nach der Lektüre dieses Buches in der Lage sind, den tagtäglichen Missbrauch und die substanzlosen Anklagen Israels in völkerrechtlichem Jargon zu erkennen, hat es seinen Zweck erfüllt.“ Das hat es.























